Was sind maschinentechnischen Einrichtungen?
Nicht jede technische Einrichtung in einer Veranstaltungsstätte ist automatisch eine maschinentechnische Einrichtung. Von dieser Einordnung hängen jedoch zahlreiche technische und rechtliche Anforderungen ab – angefangen bei der Risikobeurteilung über die CE-Kennzeichnung bis hin zu Prüfpflichten und dem sicheren Betrieb. Umso wichtiger ist es zu verstehen, welche Einrichtungen hierzu zählen und warum diese Unterscheidung in der Praxis eine zentrale Rolle spielt.
Definition
Maschinentechnische Einrichtungen sind technische Anlagen und Arbeitsmittel, die in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen eingesetzt werden. Sie dienen dazu, Personen, Lasten oder szenische Einrichtungen kontrolliert und sicher zu bewegen, anzuheben, abzusenken, zu positionieren oder in ihrer Lage zu halten. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil der Bühnen- und Studiotechnik und ermöglichen die sichere technische Umsetzung künstlerischer Darbietungen.
Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen zum vertikalen und horizontalen Bewegen von Personen und Lasten. Typische Beispiele sind:
- Prospekt- und Dekorationszüge
- Beleuchtungszüge sowie Beleuchtungs- und Portalbrücken
- Drehbühnen und Drehscheiben
- Bühnenwagen
- Versenkeinrichtungen
- Elektrokettenzüge
- Punktzüge
- Flugwerke für Darsteller
- Kamerakrane und Kamerasupportsysteme
- kraftbewegte Dekorationselemente
- Schutzvorhänge
- Vorhanganlagen
- Stative sowie weitere Hebe- und Tragsysteme
Maschinentechnische Einrichtungen können sowohl dauerhaft in Veranstaltungsstätten installiert sein – beispielsweise als Ober- oder Untermaschinerie eines Theaters – als auch temporär für einzelne Veranstaltungen errichtet und betrieben werden. Hierzu zählen beispielsweise mobile Punktzüge, Kamerakrane oder andere Hebe- und Tragsysteme, die ausschließlich für die Dauer einer Produktion oder Veranstaltung eingesetzt werden.
Warum ist die Einordnung wichtig?
Die Einstufung einer Einrichtung als maschinentechnische Einrichtung entscheidet darüber, welche technischen und rechtlichen Anforderungen bei Planung, Herstellung, Umbau, Prüfung und Betrieb zu berücksichtigen sind.
Je nach Art der Einrichtung und ihrem Verwendungszweck können unter anderem Anforderungen aus der Maschinenverordnung, harmonisierten Normen sowie den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung zur Anwendung kommen.
Darüber hinaus ergeben sich Anforderungen an:
- die Risikobeurteilung,
- die technische Dokumentation,
- die Konformitätsbewertung,
- die CE-Kennzeichnung,
- die Durchführung von Prüfungen sowie
- den sicheren Betrieb der Einrichtung.
Die korrekte Einordnung ist daher sowohl für Hersteller als auch für Betreiber, Planer, Errichter, Fachkräfte und Sachverständige von grundlegender Bedeutung.
Einschätzung des Sachverständigen
In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass der Begriff „maschinentechnische Einrichtung“ häufig ausschließlich mit fest installierter Bühnenmaschinerie in Verbindung gebracht wird. Diese Betrachtungsweise greift jedoch zu kurz.
Auch temporär errichtete oder mobile Einrichtungen können – abhängig von ihrer Konstruktion, ihrem Verwendungszweck und ihrer Funktion – als maschinentechnische Einrichtungen einzustufen sein und den entsprechenden technischen sowie rechtlichen Anforderungen unterliegen.
Eine sorgfältige technische Bewertung bildet deshalb die Grundlage für die Auswahl der anzuwendenden Regelwerke sowie für eine sichere Planung, Errichtung, Prüfung und den späteren Betrieb.







