Sachverständigenbüro Ahmann

Marco Ahmann ist durch die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ermächtigter Sachverständiger gemäß DGUV Grundsatz 315-390 nach § 36 DGUV Vorschrift 17/18 (ehem. BGV C1/GUV-V C1) für Bühnen und Studios.

Der Umfang meiner Ermächtigung berechtigt mich für die Vor- und Bauprüfung sowie für die Abnahme- und wiederkehrende Prüfung von Bühnen- und Studioeinrichtungen. Zu diesen Bereich gehören nach BetrSichV auch die für Montage, Installation und vor der ersten Inbetriebnahme sowie die wiederkehrende Prüfungen von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik.

Ergänzend zu den maschinentechnischen Einrichtungen prüfe ich für Sie auch sicherheitstechnische Einrichtungen, die in den Geltungsbereich der Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung fallen.

Vita von Marco Ahmann

2006 – Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik
2011 – Meister für Veranstaltungstechnik | Beleuchtung
2011 – IHK Prüfungsausschuss | Fachkraft für Veranstaltungstechnik
2015 – Meister für Veranstaltungstechnik | Bühne/Studio
2019 – Ermächtigter Sachverständiger für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Dienstleistungsangebot vom Sachverständigenbüro für maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Planungs-, Beratungs- und Prüfdienstleistungen sowie Gutachten in folgenden Bereichen

  • Vorprüfung
  • Bauprüfung
  • Abnahmeprüfung
  • Wiederholungsprüfung
  • Außerordentliche Prüfung
  • Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
  • Prüfung nach Montage und Installation
  • Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen

Sonstige Dienstleistungen

  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Prüfung von Sonderkonstruktionen
  • Unterstützung bei CE-Kennzeichnung
  • Prüfung nach wesentlichen Änderungen
  • Abnahmeprüfung von Bühnenvorhängen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Produktprüfung und Produktzertifizierungen
  • Gestaltung von kundenspezifischen Prüfbüchern
  • Sicherheitstechnische Abnahmen und Begehungen
  • Ausschreibungsunterlagen und Leistungsverzeichnisse
  • Sachverständigenprüfung nach DGUV V 17 (ehem. BGV C1)
  • Erstellung von Bestuhlungsplänen und Rettungswegplänen

Das zeichnet uns aus

  • Hohe Fachkompetenz
  • Flexible Auftragsbearbeitung
  • Schnelle Terminvergabe bei Prüfungen
  • Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung aus einer Hand
  • Projektbetreuung für Maschinen, Anlagen und Umbauten
  • Langjährige Erfahrung in der Bühnen- und Veranstaltungstechnik

Unsere Kompetenzfelder für Sie im Überblick 

  • Studiotechnik
  • Theatertechnik
  • Bühnentechnik
  • Veranstaltungstechnik
  • Maschinentechnische Anlagen
  • Maschinentechnische Steuerungen
  • Technisch schwierige Bühnenanlagen
  • Kinetische Systeme mit szenischen Fahrten

Tätigkeiten vom Sachverständigenbüro Ahmann

Unser Aufgabenbereich erstreckt sich auf die Bewertung und gutachterliche Beurteilung des arbeitssicheren Zustandes von maschinentechnischen Einrichtungen. Dabei stehen die systematische und zielorientierte Anwendung von Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik im Fokus meiner Tätigkeit als Sachverständiger. Jede durchzuführende Art der Prüfung wird unabhängig und fachlich weisungsfrei von Herstellern, Betreibern sowie Unternehmen durchgeführt.

Gesetzliche Grundlage zur Prüfung

Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik ergeben sich aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 17 (ehem. BGV C1). Generell sind Prüfungen nach Montage, Installation, vor der ersten Inbetriebnahme und bei wiederkehrenden Prüfungen erforderlich.

Der in der BetrSichV 2015 bezeichnete Prüfsachverständige für maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik, ist bei Betrachtung der Anforderung an diese Person, der ermächtigte Sachverständige nach DGUV Vorschrift 17 für die Prüfung von maschinentechnischen Einrichtungen. Nur die von der VBG ermächtigten Sachverständigen dürfen im Geltungsbereich der DGUV Vorschriften 17 und 18 die Sachverständigen-Prüfungen durchführen.

Prüfpflichtige Maschinen der Veranstaltungstechnik nach DIN EN 17206 (ehem. DIN 56950-1)

Zu den prüfpflichtigen maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik gehören unter anderem Maschinen zum szenischen Bewegen und Halten von Personen und Lasten, dem Heben und Senken von Darstellern sowie Maschinen, die dem horizontalen Verfahren dienen.

Dies sind insbesondere Beleuchtungszüge, Beleuchtungsbrücken, Beamerlifte, Bildwände, Bühnenwagen, Bühnentische, Bühnenpodeste, Punktzüge, Prospektzüge, Dekorationszüge, Drehbühnen, Drehscheiben, Deckenlifte, Elektrokettenzüge, Handwindenzüge, Pantographen, Flugrahmen, Flugwerke, Handkonterzüge, Kamerasupportsysteme, Kamerakrane, Kraftbewegte Dekorationselemente, Leuchtenhänger, Leuchtenträger, Oberlichtzüge, Punktzugsysteme, Portalbrücken, Rohrwellenzüge, Schutzvorhänge, Stative, Versenkeinrichtungen, Scherenpodeste, Vorhanganlagen, Zuschaueranlagen, Zuschauertribünen sowie weitere maschinentechnische Einrichtungen.

Sachverständiger • Bühne • Studio • Veranstaltungstechnik

Sachverständigenprüfung zur Erstinbetriebnahme einer Rollbildwand

Konfektionierte Bildwände mit Breiten >  5 m gehören u. a. zu den maschinentechnischen Einrichtungen und müssen vor der ersten Inbetriebnahme durch einen ermächtigten Sachverständigen im Rahmen einer Abnahme geprüft werden. 

Die technische Ausführung der Bildwand und auch die dazugehörige Steuerung muss den Vorgaben der DIN EN 17206 entsprechen, sodass ein sicherer Betrieb der gesamten Anlage gewährleistet werden kann. Wir erstellen ihre Prüfbescheinigungen, Prüfberichte sowie Prüfbücher und kümmern uns auch um anderweitige Dokumente, die für eine erfolgreiche Abnahme erforderlich sind.

Für technische Rückfragen, die im Vorfeld bei der Ausführung, Planung und Steuerung einer Bildwand-Anlage zu berücksichtigen sind, können Sie uns sehr gerne kontaktieren. Als erfahrender Sachverständiger stehe ich Ihnen zur Erstinbetriebnahme ihrer Bühnentechnik Rede und Antwort, sodass Sie ihr Projekt garantiert erfolgreich abschließen.

Zielgruppe

Meine Adressaten sind Hersteller bzw. Betreiber und Unternehmen die maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik produzieren bzw. verwenden. Der Einsatzbereich und die Komplexität dieser Arbeitsmittel ist sehr weitläufig und sie befinden sich unter anderem in bzw. auf

  • Kleinkunstbühnen, Schulbühnen und Opernhäusern,
  • Film, Funk, Fernsehen, Schauspiel- und Musiktheatern,
  • Universitäten, Fachhochschulen, Hörsäle, Schulungsräume,
  • Stadthallen, Discotheken, Konzertsälen, Bühnen, Studios, Festivals,
  • Ausstellungen, Messen und Museen sowie sonstige Veranstaltungsstätten.

Neben dem klassischen maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik sind Sonderanfertigungen und Produktentwickler aus dem Maschinenbau und der Elektrotechnik weitere Zielgruppen, die ich sehr gerne mit meiner Fachkompetenz unterstütze.

Gutachterliche Stellungnahmen

Für die Erstellung von Gutachten sind die privaten, gewerblichen oder öffentlichen Auftraggeber weitere Zielgruppen, die ich sehr gerne mit meiner Fachkompetenz unterstütze. Die Anfertigung von gerichtlichen Gutachten im Bereich von

  • Versicherungsschäden,
  • Personen- und Sachschäden,
  • Bestands- und Sachaufnahmen und der
  • Eingruppierung nach Entgeltordnung TVöD

sind Dienstleistungen, die ich Ihnen als ermächtigter Sachverständiger ebenso mit anbieten kann. Bei Ortsterminen stehe ich Ihnen kurzfristig sehr gerne zu Verfügung, sodass eine schnelle Abwicklung für eine gutachterliche Stellungnahme gewährleistet werden kann.

Ich biete Ihnen Schulungen als Dozent an

  • Elektrotechnik
    • Mobile Stromerzeuger nach SQQ1
    • Grundlagen der Energieversorgung
    • Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nach SQQ1
  • Allgemeine Betriebstechnik
    • Antriebssysteme der Bühnenmaschinerie
    • Anschlagmittel in der Veranstaltungstechnik
    • Durchführung von Sachkundigenprüfungen bei Arbeitsmitteln
  • Spezielle Betriebstechnik
    • Bühnentechnische Einrichtungen
    • Fliegende Bauten: Bühnen- und Sonderkonstruktionen
    • Maschinentechnische Einrichtungen der Veranstaltungstechnik

Abnahme: Bühnen- / Studio- / Veranstaltungstechnik

Bei bühnen- und studiotechnischen Anlagen ist im Allgemeinen eine Abnahme zur Erstinbetriebnahme durch einen ermächtigten Sachverständigen erforderlich, sobald diese sich im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 17/18 (ehem. BGV C1/GUV-V C1) befinden. Die Durchführung einer Erstinbetriebnahmeprüfung kann bei einer dauerhaften oder temporären veranstaltungstechnischen Installation durch einen ermächtigen Sachverständigen erforderlich sein.

Abnahme: Traversensysteme / Traversenkonstruktionen

Traversen gehören nicht zu den maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik, können aber Bestandteil jener Einrichtung sein, wenn diese als Lastaufnahmemittel bei Elektrokettenzuganlagen verwendet werden.

Eine Traverse fällt nach Betriebssicherheitsverordnung in die Kategorie der mobilen Arbeitsmittel, für dessen Prüfung nach Montage, Installation und vor der ersten Inbetriebnahme eine zur Prüfung befähigte Person heranzuziehen ist. Sehr gerne können Sie uns mit dieser Art der Prüfung beauftragen, falls Ihnen die betriebliche Fachkompetenz fehlt.

Falls Sie Rückfragen zu Abnahmeprüfungen haben, dann kontaktieren Sie uns sehr gerne. Wir helfen Ihnen garantiert weiter.

Wiederkehrende Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

  • Anschlagketten
  • Trägerklemmen
  • Spannschlösser
  • Aufhängeglieder
  • Lastmesseinrichtungen
  • Rundschlingen mit Drahtseileinlage „Steelflex“
  • Rundschlingen und Hebebänder aus Chemiefasern

Mehrfachhallen und Sporthallen

Für Sportstätten bieten wir Ihnen als Dienstleistung die wiederkehrende Prüfung von Hebe- und Trenneinrichtungen sowie von doppelschaligen Trennvorhängen nach DGUV Information 202-044 bzw. DIN 18032-4 an.

Bei Spielfeldgeräten mit elektromotorischen Hebevorrichtungen können wir für Sie wiederkehrende Prüfungen nach DIN 7892 durchführen.

Sprechen Sie uns an. Sehr gerne helfen wir Ihnen weiter…

Referenzen

Hier finden Sie einen kurzen Einblick in meine Referenzen.

Movecat

Pfaff-Silberblau

WORK

AV Stumpfl

MTS

Arnold Lichttechnik

ASM Steuerungstechnik

Chainmaster

VMB

Verlinde

Genie

Igus

Robolift

Kuzar

Prolyte

GfA Elektromaten

AMCO

Milos

Stagemaker

EXE Technology

Varytec

Columbus McKinnon

Relens

Manfrotto

NIVOtech

Sachtler

FANTEK

RUD Ketten

Haben Sie Fragen zu meinen Planungs-, Beratungs- und Prüfdienstleistungen oder zur Erstellung von Gutachten im Bereich der Theater- und Veranstaltungstechnik für Bühnen und Studios, bei Festivals und Open Air Veranstaltungen, in Kongress-, Mehrzweck- und Stadthallen oder in Schulen und Bürgerhäusern, dann helfe ich Ihnen sehr gerne als Sachverständiger weiter.

Nutzen Sie meine Kontaktdaten:





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    Kontakt

    Sachverständigenbüro Ahmann
    Landersum 49b
    48485 Neuenkirchen

    Tel: 05973 2136
    Mobil: 0171 471 6553
    E-Mail:

    VBG Kenn-Nummer: 19-097-AB1

    ehem. VBG Kenn-Nummer: 19-097-B1B2B3B4